Allgemeine Geschäftsbedingungen der Futterstube
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns (Futterstube) und deren Kunde (nachfolgend Käufer genannt) unterliegen ausschließlich den nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
(3) Unsere Angebote richten sich an Unternehmer und Endkunden. Unternehmer in diesem Sinne sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Änderungen und Ergänzungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.(5) Der Vertrag kommt
mit der Futterstube zustande.
(6) Vertragssprache ist ausschließlich die deutsche Sprache.
§ 2 Bestellung und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote und Preisangaben sind freibleibend. Alle Preise sind Tagespreise, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Präsentation
der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den
Käufer, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Käufer ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
(2) Mit Bestelleingang muss der Käufer seine Unternehmereigenschaft in verbindlicher Form nachweisen.
(3) Nach Bestelleingang erhält der Käufer eine Auftragsbestätigung. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung gleich kommt die Ausführung des Geschäftes durch
uns.
(4) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann
entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
(5) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Vorbehalt gilt
nicht, sofern die Nichtlieferung auf Umständen beruht, die schon bei Vertragsschluss erkennbar waren.
(6) Für Übertragungsfehler bei der Fax- oder E-Mail-Bestellung übernehmen wir keine Haftung.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Dies gilt nicht für Irrtümer, falsch erfasste Produkte und Produktabbildungen.
(2) Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte bei Lieferungen in andere Länder als Deutschland die
deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten
Nettopreise (im Folgenden Nettopreise) zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Kommt es zu einem Wechsel der
Steuerschuldnerschaft, werden lediglich die Nettopreise berechnet. Der Käufer hat dann die anfallende Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt zu
entrichten.
(3) Bei einer Lieferung in andere Länder als Deutschland können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, die nicht in den Preisen berücksichtigt sind.
Diese hat der Käufer zu tragen.
(4) Der Käufer hat zusätzlich die Versandkosten der bestellten Ware nach Maßgabe unserer zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Versandbedingungen
zu tragen.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Fälligkeit
(1) Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Zahlungsbedingungen.
(2) Der Kaufpreis wird mit Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) durch uns sofort zur Zahlung fällig. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich zu den im Shop ausgewiesenen Methoden. Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert. Wir sind berechtigt, bei mehreren
Teillieferungen im Sinne des § 6 Abs. 4 auch Teilberechnungen vorzunehmen.
(3) Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, sind wir berechtigt, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf,
die Ware zu berechnen.
(4) Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer vom Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen,
es sei denn, er weist einen niedrigeren Schaden nach.
(5) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung des Käufers sowie bei
Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über dessen Vermögen bzw. Einstellung eines solchen Verfahrens mangels Masse können wir die sofortige
Zahlung sämtlicher uns zustehender Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf deren vereinbarte Fälligkeit verlangen.Bei Vorliegen dieser
Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und wenn die
Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen 10 Tagen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 5 Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
§ 6 Lieferbedingungen
(1) Lieferungen erfolgen zu den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Versandbedingungen an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer ausdrücklich schriftlich oder mittels Telefax als verbindlich bestätigt werden.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Käufer keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten verursachen, die Teillieferungen in
derselben Weise gemäß dem vertraglichen Bestimmungszweck verwendbar sind wie eine Gesamtlieferung und die Leistung der restlichen Kaufmenge
sichergestellt ist.
(4) Wird die Ware an unserem Auslieferort abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe auf
den Käufer über. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung der Ware
an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch für den
Fall, dass Teillieferungen erfolgen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden verbleiben die gelieferten Artikel in unserem Eigentum.
(2) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer uns bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Eigentum
hinzuweisen und diesen unverzüglich zu informieren. Der Käufer hat uns in einem solchen Fall von allen mit der Beseitigung der Pfändungs-, Beschlagnahmeoder sonstigen Zugriffsfolgen verbundenen Kosten freizustellen bzw. etwaige in diesem Zusammenhang entstandene Kosten zu erstatten.
(3) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets in unserem Namen und in unserem Auftrag. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht
gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen
verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 8 Prüfung der lebensmittelrechtlichen Verkehrsfähigkeit
(1) Der Käufer hat gelieferte Ware innerhalb von 24 Stunden ab Auslieferung, spätestens jedoch vor deren Verarbeitung, auf erkennbare Mängel zu prüfen.
Entdeckt der Käufer einen Mangel, der die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, darf er die Ware weder verarbeiten,
noch an Dritte herausgeben oder veräußern. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass auch eine versehentliche Verarbeitung, Herausgabe oder Veräußerung
solcher Ware unterbleibt. Stellt der Käufer an einem einzelnen Artikel aus einer Gesamtlieferung einen Mangel fest, der die lebensmittelrechtliche
Verkehrsfähigkeit der Ware einschränkt oder ausschließt, ist er verpflichtet, durch geeignete Stichproben zu überprüfen, ob es sich bei dem festgestellten
Mangel um einen Einzelfall handelt oder ob mehrere Artikel oder die gesamte Warenpartie betroffen sind. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, die
gelieferte Ware daraufhin zu überprüfen, ob zwischen Deklaration und ausgelieferter Ware eine Abweichung besteht.
(2) Der Käufer wird uns festgestellte Abweichungen von der Deklaration oder Mängel der Ware, insbesondere solche, die ihre lebensmittelrechtliche
Verkehrsfähigkeit einschränken oder ausschließen, unverzüglich mitteilen. Wir sind berechtigt, von dem Käufer Ersatz der Schäden zu verlangen, die durch eine
unterbliebene oder verzögerte Mitteilung entstehen.
§ 9 Garantie, Gewährleistung und Verjährung
(1) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.
(2) Wir haften weder für handelsübliche Schwankungen in der Beschaffenheit oder dem Aussehen der Ware noch für natürlichen Transportschwund oder
Lakeverluste.
(3) Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Hinsichtlich mangelabhängiger Ansprüche auf Ersatz eines Schadens aufgrund vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits – eingeschlossen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen-, aufgrund von Verletzungen von Leben,
Körper und Gesundheit sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder arglistig verschwiegen Mängel gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Datenschutz
Wir erheben im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Käufers. Dabei werden die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften des
Bundesdatenschutzgesetzes der DSVGO und des Telemediengesetzes, beachtet. Ohne Einwilligung des Käufers werden wir Daten des Käufers nur erheben,
verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften notwendig ist.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist unser Geschäftssitz (Fürth). Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch für Urkunden-, insbesondere Wechsel- und Scheckprozesse - ist Nürnberg. Uns bleibt es jedoch vorbehalten,
den Käufer auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
§ 12 Haftung
(1) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie Arglist beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht
wurde oder auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruht, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Garantien.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird hierdurch die Ungültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Parteien sind sich einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt wird, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen
Geschäftsbedingungen entspricht.